Herzlich Willkommen!
Wir begrüßen Sie auf der Website der Kanzlei Michael Schmitz.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Brühl und dem
Großraum Köln / Bonn.
Rechtsanwaltskanzlei
Michael Schmitz
Schützenstraße 2-
D-
Fachanwalt für Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Michael Schmitz Sie vor allem in folgenden Angelegenheiten:
Fachanwalt für Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Michael Schmitz Sie vor allem in folgenden Angelegenheiten:
Telefon: 02232-
info@anwalt-
Kanzleizeiten:
Mo., Di., Do.:
09.00 Uhr –
15.00 Uhr –
Mi., Fr.:
09.00 Uhr –
Als Fachanwalt für Erbrecht in Brühl berät und vertritt Sie Michael Schmitz insbesondere in Angelegenheiten rund um Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und / oder Betreuungsverfügung, Testamente, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen aller Art.
Zudem berät und vertritt Sie Michael Schmitz als Fachanwalt für Familienrecht in Angelegenheiten rund um Eheverträge, Scheidungsverfahren und familienrechtliche Ansprüche wie z.B. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Unterhaltsansprüche.
Wünschen Sie Beratung in erbrechtlichen oder familienrechtlichen Angelegenheiten oder suchen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder Fachanwalt für Familienrecht, der Sie in einer solchen Angelegenheit vertritt?
Die Kanzlei Michael Schmitz steht Ihnen gerne zur Verfügung –
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Aktuelles
DVEV Ratgeber Erbrecht – unsere monatlichen Presseartikel
11.2.2021: Wie legen Gerichte unklare Testamente aus?
Verfügen kinderlose Eheleute in ihrem gemeinschaftlichen Testament, dass nach dem Tod des überlebenden alleinerbenden Ehegatten die gemeinsamen Abkömmlinge die Erben zu gleichen Teilen sein sollen, dann sind damit nicht die gesetzlichen Erben zweiter Ordnung, also Geschwister und deren Kinder, gemeint. Das entschied das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss v. 11.12.2020, den die DVEV verkürzt wiedergibt.
(OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2020, 3 Wx 215/19, BeckRS2020, 38593)
20.1.2021: „Kinder“ im gemeinschaftlichen Testament – Welche sind gemeint?
Verfügen Ehegatten, die Kinder aus vorherigen Ehen haben, in ihrem gemeinschaftlichen Testament „Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben“, so kann die Auslegung ergeben, dass mit „die Kinder“ nur die im gleichen Haushalt lebenden Kinder der Erblasserin gemeint sind und nicht das Kind aus der vorherigen Ehe des Erblassers. Das entschied das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 25.11.2020, den die DVEV verkürzt wiedergibt.
(OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.11.2020, 3 Wx 198/20, BeckRS 2020, 34593)
11. Dez. 2020: Notarielle Testamente mit Scheidungsklauseln erfordern nicht immer einen Erbschein
Im Gegensatz zu anderen Gerichten entschied das KG, das höchste Berliner Zivilgericht, dass allein eine in einem notariellen Testament vereinbarte Scheidungsklausel das Grundbuchamt nicht berechtigt, zusätzlich zu dem eröffneten notariellen Testament, noch einen Erbschein zu verlangen. In seinem Beschluss v. 29.10.2020, den die DVEV verkürzt wiedergibt, verlangt das KG konkrete Anhaltspunkte auf Auflösung der Ehe oder Stellung eines Scheidungsantrags.
(KG Beschluss v. 29.10.2020, 1 W 1463/20, BeckRS 2020, 29271)